Rechtsprechung
   OVG Bremen, 24.11.1993 - 1 B 133/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,17409
OVG Bremen, 24.11.1993 - 1 B 133/93 (https://dejure.org/1993,17409)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.11.1993 - 1 B 133/93 (https://dejure.org/1993,17409)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. November 1993 - 1 B 133/93 (https://dejure.org/1993,17409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,17409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Asylbewerber ; Gewerbegebiet; Übergangswohnheim

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 1093/00

    Seniorenpflegeheim in Gewerbegebiet

    Nicht erforderlich ist, dass die ausnahmsweise zulässigen Anlagen i. S. des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 gegenüber den nach § 8 Abs. 2 BauNVO 1977 allgemein zulässigen Anlagen eine "dienende" Funktion haben müssen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 - BRS 55 Nr. 62; ferner Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, RdNr. 28 zu § 8 BauNVO, König/Roeser/Stock, BauNVO, RdNr. 49 zu § 8 sowie Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB und BauNVO, 2. Aufl., RdNr. 14 zu § 8; a.A. wohl Knaup/Stange, BauNVO, 8. Aufl., RdNr. 49 zu § 8).
  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21

    Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt

    Dass derartige Anlagen - wie die Antragstellerin meint - im funktionellen Bezug zu den Hauptnutzungen nach § 8 Abs. 2 BauNVO stehen müssen, dürfte sich indes weder am Wortlaut dieser Vorschrift festmachen lassen noch aus einem anderweitigen Auslegungsansatz ergeben (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 - juris, Rn. 11; ferner Schmidt-Bleker in Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, 27. Edition, Stand: 15.10.2021, § 8 BauNVO, Rn. 226; Pützenbacher in Bönker/Bischopink, Baunutzungsverordnung, 2. Auflage 2018, § 8 BauNVO, Rn. 134; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Werkstand: 143. EL August 2021, § 8 BauNVO, Rn. 43 f.; Stock in König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 4. Auflage 2019, § 8 BauNVO, Rn. 50; aA OVG Schleswig, Beschl. v. 16.10.1991 - 1 M 53/91 - NVwZ 1992, 590 - juris, Rn. 46; Schimpfermann/Stühler in Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 13. Auflage 2018, § 8, Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96

    Seniorenpflegeheim im Gewerbegebiet

    Geht man davon aus, daß der Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 von vornherein nur auf solche Anlagen beschränkt ist, die ihren "angemessenen Standort" in einem Gewerbegebiet finden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.11.1988 - 11 A 56/86 -, BauR 1989, 581, 583; offengelassen v. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.08.1991 - 5 S 1990/91 -, NVwZ 1992, 591, 592; gegen eine einengende Auslegung OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 -, BRS 55 Nr. 62), die also bereits bei abstrakt- typisierender Betrachtung "gebietstypisch" sind, dann wäre die der Beigeladenen im Wege der Ausnahme erteilte Baugenehmigung wohl objektiv- rechtlich rechtswidrig, da ein Seniorenpflegeheim wegen seiner generellen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit für ein Gewerbegebiet nicht gebietstypisch ist.

    Geht man hingegen - wozu der Senat neigt - davon aus, daß sich dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 eine solche Einschränkung nicht entnehmen läßt, daß vielmehr § 15 BauNVO eine ausreichende einzelfallbezogene Steuerung erlaubt, um im konkreten Fall städtebauliche Spannungen auszugleichen, insbesondere eine Beeinträchtigung der gewerblichen Betätigung durch immissionsschutzrechtliche Abwehransprüche des Betreibers des Pflegeheims zu verhindern (so OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 - a.a.O.), dann könnten die Antragsteller sich nur auf eine Verletzung ihrer Rechte berufen, wenn sich das Vorhaben der Beigeladenen ihnen gegenüber als rücksichtslos erwiese.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht